Die SP Appenzell Innerrhoden (SP AI) sagt «Nein» zur schludrig formulierten gesetzlichen Grundlage über die Überwachung von Versicherten. Dieses von der mächtigen Versicherungslobby geprägte Gesetz ermöglicht eine sehr enge, in die Privatsphäre eindringende Kontrolle – ohne richterliche Genehmigung.

Künftig können Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Krankenkassen, Invalidenversicherungen oder der Suva gesetzlich legitimiert überwacht werden. Diese Gesetzesrevision ist von enormer Tragweite. Sie geht uns alle an! Versicherungsspione können uns ohne richterlichen Beschluss überwachen, solange dies vom öffentlichen Grund gemacht wird. Mit den Versicherungen entscheiden also jene mit den grössten Interessen an einer Überwachung völlig frei, wen sie observieren lassen. Dieses Gesetz ermächtigt die Versicherungen zu weitreichenden Kompetenzen, welche der Polizei nicht einmal zur Überwachung terroristischer Organisationen zur Verfügung stehen. 

Zudem ist dieses Überwachungsgesetz unklar formuliert. Es deklariert nicht, wie weit Versicherungsspione in unsere Privatsphäre eindringen dürfen. Expertinnen, Expertinnen, Politikerinnen und Politiker sind bereits jetzt uneinig, ob die Überwachung ins Innere von Wohnungen legal sei. 

Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs ist ein wichtiges Anliegen. Betrugsfälle müssen verhindert werden. Dies ist unbestritten. Das vorliegende Gesetz geht jedoch zu weit. Die Parlamentsmehrheit ist vor der mächtigen Versicherungslobby eingeknickt. Deshalb sagt die SP AI «Nein» zu dieser Vorlage mit der Erwartung einer verbesserten Neuauflage durch das Parlament.

19. Nov 2018