Vernehmlassung zum Staatsorganisationsgesetz (SOG) und zu den Ausführungsverordnungen Appenzell, 1. September 2025

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission

Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Staatsorganisationsgesetz (SOG) und zu den Ausführungsverordnungen, die wir wie folgt wahrnehmen. Zudem bedanken wir uns für die sehr aufschlussreiche Informationsveranstaltung vom 20. August 2025 zu dieser Folgegesetzgebung der neuen Kantonsverfassung.

Grundsätzliches
Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) unterstützt grundsätzlich diese Folgegesetzgebung der neuen Kantonsverfassung. Im Folgenden äussern wir uns zu einzelnen Gesetzestexten und Ausführungsverordnungen. Wir halten uns in unserer Stellungnahme an die Struktur der Tischvorlage der Informationsveranstaltung vom 20.August 2025

Für die SP AI stellt sich die grundsätzliche Frage, weshalb zum Parlament (Grosser Rat) im Staatsorganisationsgesetz keine gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt sind. Für die SP AI besteht weiterhin ein grosser Mangel, dass in der neuen Gesetzgebung die Möglichkeit von Proporzwahlen für Grossratsmitglieder in beiden grossen Bezirken Appenzell und Schwende-Rüte (je 18 Parlamentssitze) ausgeschlossen bleibt.

1 Amtsjahr Standeskommission
Art. 10 (SOG) Organisatorisches
Die SP AI unterstützt die Neuregelung der Amtsperiode der Standeskommission, welche neu am 1. Juni beginnt. So ist für Neugewählte ein besser geregelter Übergang von ihrer ursprünglichen beruflichen Tätigkeit ins neue Amt der Standeskommission gewährleistet. Die SP AI kann sich auch eine längere Übergangsperiode von zwei oder drei Monaten vorstellen. Zudem könnten die Neugewählten – auch wenn sie noch nicht im Amt sind – bereits nach der Wahl an der Landsgemeinde den Ehrenplatz auf dem Stuhl einnehmen und nicht erst am Rückmarsch teilnehmen.

Art. 11 (SOG) Aufgabenverteilung
Aus Sicht der SP AI wäre es sinnvoll, wenn die Standeskommission in einer konstituierenden Sitzung die Departemente für alle Mitglieder verteilt.

Art. 18.1 (SOG) Klöster
Wenn die in der Botschaft der Standeskommission sinnvollerweise beabsichtigt Trennung von Kirche und Staat (Pkt. 3.2.5) konsequent umgesetzt wird, ist aus Sicht der SP AI die Aufsicht der Klöster nicht mehr Aufgabe der Standeskommission.
Hingegen sind die in Absatz 2 und 3 formulierten Aufgaben der Standeskommission (Beratung der Klöster in weltlichen Fragen und Genehmigung von Grundstückveräusserungen) weiterhin sinnvoll.

Art. 29.1.l (SOG) Aufgaben Bezirke
Die SP AI begrüsst die Zuständigkeit der Bezirke für die Bereitstellung eines angemessenen örtlichen Freizeitangebotes. Diese Aufgabe kann auch im Verbund mit andern Gemeinden und dem Kanton – wie beispielsweise bei der offenen Jugendarbeit (Jugendkulturzentrum Appenzell) – wahrgenommen werden.


2 Finanzhaushalt und Schuldenbremse
Art. 40.2 (SOG) Schuldenbremse

Aus Sicht der SP AI ist eine nachhaltige Finanzpolitik auch ohne gesetzlich festgeschriebene Schuldenbremse möglich. Geld soll für den Staat Ressource und Steuerungsmittel im Interesse des Gemeinwohls sein. Auch wenn alle andern Kantone und der Bund eine Schuldenbremse gesetzlich verankert haben, ist es nicht zwingend notwendig, diese in Innerrhoden einzuführen. Denn die Schuldenbremse beschränkt die politische und wirtschaftliche Gestaltung und provoziert zusätzlich unnötige Verteilungskonflikte.
Aus makroökonomischer Sicht sind Überschüsse im globalen Gleichgewicht mit Schulden. Die gesamten Verbindlichkeiten und Forderungen aller Finanzierungssektoren (private Haushalte, Unternehmen, Staat, Ausland) addieren sich systembedingt immer auf null. Globale Überschüsse (Ersparnisse) entsprechen den globalen Schulden (Kreditaufnahme). Wenn ein Sektor der Volkswirtschaft spart, also weniger ausgibt als er einnimmt, müssen sich zwingend andere verschulden, damit die Wirtschaft im Gleichgewicht bleibt und nicht in eine Rezession gerät. Das Ziel der staatlichen Haushaltführung, eine „schwarze Null“ anzustreben, beruht auf dem neoliberalen Credo, den Staat aus allen Bereichen der Wirtschaft herauszuhalten. Doch der Staat hat die wirtschaftspolitische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es keine Wachstumseinbrüche gibt. Bei Spartendenz der Unternehmen und Privathaushalten muss der Staat seine politische Verantwortung wahrnehmen und – systembedingt – den Gegenpart als Schuldner übernehmen und investieren. Dabei kann die Schuldenbremse hinderlich sein.

Art. 4 (FHV) Grenzwerte für Schuldenbremse
Das Konzept der Schuldenbremse sieht vor, dass sich die jährlich zulässigen Ausgaben jeweils nach den erwarteten Einnahmen richten. Gemäss der Finanzhaushaltverordnung (FHV) müssen Schulden zeitnah kompensiert werden. Sollte die Schuldenbremse eingeführt werden, ist für die SP AI essentiell, dass bei geplanten Kompensationen nicht nur die Ausgabenseite (z.B. Sparmassnahmen) sondern auch die Einnahmenseite (z.B. Steuereinnahmen) berücksichtigt wird. Zudem dürfen Steuersenkungen nicht zu Ausgabensenkungen und damit verbundenen Investitionsstaus führen.


3 Ausführungsbestimmungen Notrecht
Die SP AI unterstützt die gesetzlichen Regelungen zum Notrecht.

Art. 52 (SOG)
Die Differenzierung von Notregelung (genereller Charakter) und Notmassnahmen (begrenzter Anwendungsbereich) ist sinnvoll.


4 Regelungen Kooperationen
Art. 36 (SOG) Änderung der Kooperationsform

Die Zweidrittelmehrheit der Kooperationsmitglieder zur Änderung von Kooperationen muss genauer festgelegt werden. Falls alle – und nicht nur die an der Versammlung / Abstimmung beteiligten Mitglieder gemeint sind – würden an der Versammlung / Abstimmung abwesende Kooperationsmitglieder automatisch das Nein-Lager stärken, was demokratiepolitisch fragwürdig ist.

Art. 37 (SOG) Aufhebung von Kooperationen
Die Zweidrittelmehrheit der Kooperationsmitglieder zur Aufhebung von Kooperationen muss genauer festgelegt werden. Falls alle – und nicht nur die an der Versammlung / Abstimmung teilnehmenden Mitglieder gemeint sind – würden an der Versammlung / Abstimmung abwesende Kooperationsmitglieder automatisch das Nein-Lager stärken, was demokratiepolitisch fragwürdig ist.


5 Publikation elektronische Gesetzessammlung
Die SP AI unterstützt die vorgeschlagenen gesetzliche Regelungen zu den amtlichen Publikationen.


Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme.

Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)

            
Daniela Mittelholzer         Martin Pfister
Co-Präsidentin                 Co-Präsident

05. Sep 2025