Vernehmlassung
Einführungsgesetz öffentliches Beschaffungswesen (EGöB)

Appenzell, 23. Juni 2021


Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission

Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Einführungsgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (EGöB), die wir wie folgt wahrnehmen.

Einleitende Bemerkungen
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt einen bedeutenden Teil der Innerrhoder Volkswirtschaft.
Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) unterstützt – auf Grund der Neufassung der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom 21. Juni 2019 – die nötigen gesetzlichen Anpassungen im kantonalen Recht.

Gemäss Bundesgesetz (BöB) werden öffentliche Aufträge nur noch nach dem Leistungsortprinzip vergeben. Dies bedeutet, dass AnbieterInnen die am Ort der Leistung geltende Standards zur Nachhaltigkeit und zum Arbeits- und Umweltschutz erfüllen müssen. So kann die öffentliche Hand im Beschaffungswesen von Gütern und Dienstleistungen eine Vorbildfunktion einnehmen. Es entsteht eine neue Vergabekultur: weg vom reinen Preiswettbewerb, hin zu mehr Arbeitsschutz, Qualität und Nachhaltigkeit. Dieses Bundesgesetz betont den Schutz der Schweizer Löhne (Lohngleichheit). Dies bleibt auch nach den gescheiterten Verhandlungen um das Rahmenabkommen mit der EU ein zentrales Anliegen von SP und Gewerkschaften.

Auf Grund dieser Vorgaben im Bundesgesetz (BöB) kann die SP AI die Begründung der Standeskommission gut nachvollziehen, in der kantonalen Gesetzgebung (EGöB) keine zusätzlichen Klauseln zu Preisniveau und Verlässlichkeit aufzunehmen.

Einführungsgesetz und Verordnung
Die SP AI unterstützt die wenigen nötigen Anpassungen im kantonalen Einführungsgesetz für das öffentliche Beschaffungswesen (EGöB) und in der entsprechenden Verordnung (VEGöB).


Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Vernehmlassungsantwort und grüssen Sie freundlich.

Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)

03. Jul 2021